Künstliche Intelligenz braucht klare Verantwortlichkeiten. Wir unterstützen Sie beim Aufbau der Rolle des KI-Beauftragten – von der AI-Literacy nach EU AI Act bis zur praxisnahen KI-Governance, die Rechtssicherheit schafft, ohne Innovation auszubremsen.
Mit dem zunehmenden Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag stellt sich in vielen Unternehmen die Frage: Wer behält den Überblick und die Verantwortung? Ein KI-Beauftragter (auch KI-Verantwortlicher) bündelt diese Aufgabe. we-make.ai hilft Ihnen, die Rolle aufzubauen, zu schulen und mit Leben zu füllen – intern besetzt oder extern begleitet.
Ein KI-Beauftragter sorgt dafür, dass künstliche Intelligenz im Unternehmen verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam eingesetzt wird. Diese vier Bereiche bilden den Kern der Rolle:
Überblick über alle eingesetzten KI-Systeme und ihre Einstufung nach den Risikoklassen des EU AI Act – die Grundlage jeder belastbaren KI-Governance.
Aufbau der von Artikel 4 EU AI Act geforderten KI-Kompetenz im Unternehmen – durch gezielte KI-Schulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte.
Klare, praxistaugliche Leitlinien für den Umgang mit KI-Tools – vom erlaubten Einsatz bis zum Schutz sensibler Daten.
Abstimmung mit DSGVO und IT-Sicherheit, damit Ihr KI-Einsatz nicht nur produktiv, sondern auch rechtssicher und robust ist.
Anders als beim Datenschutzbeauftragten gibt es für den KI-Beauftragten keine formelle gesetzliche Bestellpflicht. Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen seit Februar 2025 jedoch dazu, für ausreichende AI-Literacy – also KI-Kompetenz – ihrer Mitarbeiter zu sorgen, und stuft KI-Systeme nach Risikoklassen ein. In der Praxis ist es deshalb sinnvoll, diese Verantwortung an einer Stelle zu bündeln: Ein benannter KI-Beauftragter schafft klare Zuständigkeiten und verhindert, dass KI-Tools unkontrolliert und ohne Richtlinien im Unternehmen verwendet werden.
we-make.ai unterstützt Sie beim Aufbau einer praxisnahen KI-Governance: Wir nehmen die eingesetzten KI-Systeme auf, klassifizieren sie nach EU AI Act, erstellen interne Richtlinien und schulen den designierten KI-Beauftragten sowie seine Kollegen. Die nötige KI-Kompetenz vermitteln wir in einer passgenauen KI-Schulung; die technische und organisatorische Absicherung erfolgt in Abstimmung mit unserem Angebot zu KI-Sicherheit & Datenschutz.
So entsteht ein KI-Einsatz, der die Vorgaben des EU AI Act erfüllt, sensible Daten schützt und Ihren Mitarbeitern gleichzeitig den souveränen Umgang mit künstlicher Intelligenz ermöglicht.
Ein KI-Beauftragter (auch KI-Verantwortlicher) koordiniert den verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben zählen das Führen eines Verzeichnisses der eingesetzten KI-Systeme, die Risikoeinstufung nach EU AI Act, interne Richtlinien für den KI-Einsatz, die Förderung der AI-Literacy der Mitarbeiter sowie die Abstimmung mit Datenschutz und IT-Sicherheit.
Nein. Der EU AI Act schreibt – anders als die DSGVO beim Datenschutzbeauftragten – keinen formellen KI-Beauftragten vor. Allerdings verpflichtet Artikel 4 des AI Act seit Februar 2025 alle Unternehmen, für ausreichende AI-Literacy ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Viele Unternehmen bündeln diese und weitere Pflichten sinnvollerweise in der Rolle eines KI-Beauftragten, um Verantwortlichkeiten klar zu regeln.
Ein KI-Beauftragter benötigt ein solides Verständnis von künstlicher Intelligenz und großen Sprachmodellen, Kenntnis der regulatorischen Anforderungen (EU AI Act, DSGVO) sowie Überblick über die Prozesse des eigenen Unternehmens. Die Rolle kann intern besetzt oder durch externe Beratung unterstützt werden. we-make.ai schult und begleitet interne KI-Beauftragte und übernimmt auf Wunsch Teile der Aufgaben.
Wir helfen beim Aufbau einer praxisnahen KI-Governance: Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme, Risikoklassifizierung nach EU AI Act, Erstellung interner Richtlinien, Schulung des designierten KI-Beauftragten und seiner Kollegen sowie Abstimmung mit Datenschutz und KI-Sicherheit. So wird der KI-Einsatz rechtssicher, ohne Innovation auszubremsen.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Pflichten aus dem EU AI Act für Sie relevant sind und wie Sie die Rolle des KI-Beauftragten sinnvoll besetzen.
Oder schreiben Sie uns direkt: [email protected] | +43 660 31 96 763